Einsatzgebiet Hamburg
Fassade dämmen und klinkern
in Hamburg
Wir liefern und montieren fundamentfreie Isolierklinker-Elemente im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Hamburg ist für uns kein beliebiger Markt: Die Stadt fördert Backsteinfassaden eigens – und nennt Klinkerriemchen in der Förderrichtlinie ausdrücklich beim Namen.
Kurz gesagt
Isolierklinker verbinden Wärmedämmung und Klinkerfassade in einem vorgefertigten Element. In Hamburg wurden 67,1 % der Gebäude mit Wohnraum bis 1979 errichtet. Die Förderlage ist hier ungewöhnlich gut: Die IFB Hamburg zahlt einen Zuschuss je Quadratmeter für die Außendämmung und einen weiteren für Backsteinfassaden – Klinkerriemchen stehen wörtlich in der Richtlinie. Dazu kommt die Bundesförderung BEG.
Der Bestand vor Ort
Warum sich eine Fassadendämmung in Hamburg besonders lohnt
Hamburg hat 260.630 Gebäude mit Wohnraum. Der Schwerpunkt liegt auffällig deutlich in den Jahrzehnten 1950 bis 1969: 34,1 % des Bestands, 88.696 Gebäude. Das ist der Wiederaufbau- und Siedlungsbau – und in Hamburg heißt das fast immer Backstein.
| Baujahr | Anteil | Typische Bauweise |
|---|---|---|
| vor 1919 | 9,9 % | 25.785 Gebäude, Gründerzeit und älteres Mauerwerk |
| 1919–1949 | 14,1 % | 36.741 Gebäude, Backsteinexpressionismus und Großsiedlungen |
| 1950–1959 | 17,1 % | 44.508 Gebäude aus dem Wiederaufbau |
| 1960–1969 | 17,0 % | 44.188 Gebäude – zusammen mit den 1950ern der größte Block |
| 1970–1979 | 9,1 % | 23.790 Gebäude, noch ohne nennenswerte Dämmung |
| 1980–1989 | 8,6 % | 22.395 Gebäude, erste Wärmeschutzverordnung greift |
| 1990–1999 | 7,9 % | 20.533 Gebäude |
| 2000–2009 | 7,6 % | 19.849 Gebäude |
| 2010–2015 | 4,9 % | 12.845 Gebäude |
| ab 2016 | 3,8 % | 9.999 Gebäude |
Die Jahrzehnte 1950 bis 1979 stellen zusammen 43,2 % des Bestands. Diese Gebäude wurden ohne nennenswerte Dämmung errichtet, und sie sind in Hamburg überwiegend in Backstein oder Klinker ausgeführt – genau der Untergrund, für den das System gedacht ist und für den die Stadt eigens einen Förderbaustein geschaffen hat. Ob die Wand die Elemente trägt, prüfen wir am Objekt. Der Block vor 1919 mit 25.785 Gebäuden ist der heikle: Dort greifen Denkmalrecht und Erhaltungsverordnungen am häufigsten.
67,1 %
der 260.630 Gebäude mit Wohnraum in Hamburg wurden bis 1979 errichtet – überwiegend vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Das sind 175.012 Gebäude.
157.407
Gebäude mit genau einer Wohnung (Zensus 2022). Mit den 16.808 Zweifamilienhäusern zusammen sind das 66,8 % aller Hamburger Gebäude mit Wohnraum.
985.422
Wohnungen im Stadtgebiet, verteilt auf 260.630 Gebäude mit Wohnraum (Zensus 2022). Einwohner: 1.869.473 zum 31.12.2025.
770 mm
Jahresniederschlag im Mittel 1991–2020, gemessen an der DWD-Station Hamburg-Fuhlsbüttel.
Förderung
Welche Förderung gibt es in Hamburg für eine Fassadendämmung?
Hamburg ist der ungewöhnlichste Förderfall unter allen Einsatzgebieten – und der günstigste. Die IFB Hamburg zahlt einen Zuschuss je Quadratmeter Bauteilfläche, nicht einen Prozentsatz der Rechnung, und sie hat einen eigenen Baustein für Backsteinfassaden. In der Förderrichtlinie steht „Klinkerriemchen“ wörtlich.
| Programm | Zuschuss | Hinweis |
|---|---|---|
| IFB: Außendämmung Außenwände | 43,40 €/m² | Wärmeschutz im Gebäudebestand, Zuschuss – verlangt U ≤ 0,20 W/(m²·K) |
| IFB: Backsteinfassaden | 50,00 €/m² zusätzlich | für Vollsteine, Klinkerriemchen und Fugensanierung (Ziffer 4.3.3) |
| IFB: Modernisierungsbonus | 20 % bei drei, 30 % bei vier Maßnahmen | nur für Gebäude mit bis zu drei Wohnungen und für Eigentümergemeinschaften |
| IFB: Deckel | 50.000 € je Wohneinheit | Gebäude älter als 20 Jahre, Selbstnutzer ausdrücklich antragsberechtigt |
| BEG-Einzelmaßnahme (BAFA) | 15 % der förderfähigen Kosten | Bundesförderung, grundsätzlich mit der IFB kombinierbar |
| iSFP-Bonus | 5 Prozentpunkte, nur oberhalb von 30.000 € | mit individuellem Sanierungsfahrplan und ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen |
| IFB: Mietwohngebäude ab drei Wohnungen | 144 bis 484 €/m² Wohnfläche | eigenes Programm (Mod. A), Backsteinmodul dort 100,00 €/m² Fassade |
| IFB: Innendämmung | 54,50 €/m² | wenn die zuständige Behörde bescheinigt, dass die Fassade nicht überdämmt werden darf – der Denkmalfall |
In welcher Reihenfolge wird die Förderung in Hamburg beantragt?
- Zuerst die Backsteinrelevanz klären. Liegt das Gebäude in der Backsteinkarte der Stadt, ist das Verfahren „Qualitätssicherung Backstein“ verpflichtend: Selbstauskunft und ein mit der Stadt abgestimmtes Fassadenkonzept.
- Prüfen, ob eine Erhaltungs- oder Gestaltungsverordnung greift oder Denkmalrecht einschlägig ist. Das entscheidet, ob außen gedämmt werden darf oder ob es der Innendämmungsfall wird.
- Energieberater von der Expertenliste des Bundes einbinden – die BEG verlangt das immer, die IFB für den Modernisierungsbonus. Ohne Bonus genügt der IFB ein U-Wert-Nachweis, den auch das Fachunternehmen ausstellen kann.
- IFB-Antrag stellen, vor Abschluss des Vertrags. Der Vertragsabschluss gilt bereits als Vorhabenbeginn, sofern er nicht aufschiebend bedingt ist.
- BEG-Antrag beim BAFA parallel führen. Beide Förderungen sind grundsätzlich kombinierbar; überschreitet die Summe die zulässige Förderquote, werden die Landesmittel gekürzt.
- Umsetzen. Der hydraulische Abgleich nach VdZ-Verfahren B ist bei der IFB immer Pflicht, auch wenn es nur um die Fassade geht. Verwendungsnachweis binnen sechs Monaten.
⚠ Die Innendämmung ist in Hamburg kein Notnagel, sondern ein eigener Förderfall. Das Denkmalschutzamt schreibt in seiner Praxishilfe zum Umgang mit Backsteinbauten wörtlich, für Denkmäler und die sonst prägenden Backsteinbauten „verbietet sich“ eine außenliegende Wärmedämmung der Fassaden. Genau dort fördert die IFB folgerichtig die Innendämmung mit 54,50 €/m². Wenn Ihr Haus in diese Kategorie fällt, sagen wir Ihnen das – auch wenn wir dann nicht liefern.
Was Sie sonst wissen sollten
- Das Gebäude muss eine Baugenehmigung haben, die älter als 20 Jahre ist (IFB); für die BEG genügen fünf Jahre.
- Für die Außenwand gilt U ≤ 0,20 W/(m²·K) – bei IFB und BEG derselbe Wert. Bei Denkmal und besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind 0,45 W/(m²·K) zulässig.
- Nur Ausführung durch ein Fachunternehmen, keine Eigenleistung.
- Der Grundbaustein von 43,40 €/m² kennt keine Vorgabe zum Dämmstoff. Der Zusatzbaustein für nachhaltige Dämmstoffe verlangt dagegen Blauer Engel oder natureplus – ob ein konkretes System das trägt, klären wir produktbezogen und sagen es Ihnen vorher.
- Die IFB-Richtlinie läuft zunächst bis zum 30.06.2027. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; gefördert wird im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
- Für dieselbe Maßnahme lässt sich die BEG nicht mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG kombinieren.
⚠ Förderangaben geprüft am 06.10.2026. Die IFB-Förderrichtlinie „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ gilt in der Fassung ab 01.08.2026, das Programm für Mietwohngebäude ab 15.06.2026, die BEG-Richtlinie vom 17.08.2026 seit dem 21.07.2026. Drei Änderungen in einem Vierteljahr – wir prüfen den Stand vor jedem Antrag neu und verlassen uns nicht auf diese Seite. Auch die Förderdatenbank des Bundes führte zeitweise noch eine veraltete Fassung.
Selbstbausatz und Förderung schließen sich in Hamburg vollständig aus. Sowohl die IFB als auch die BEG setzen die Ausführung durch ein Fachunternehmen voraus; die IFB schließt Eigenleistung ausdrücklich aus. Da hier zwei Förderungen zusammenkommen, ist der Verzicht teurer als anderswo – sprechen Sie uns darauf an, bevor Sie sich entscheiden.
Förderangaben geprüft am 06.10.2026. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt des Antrags geltende Fassung der jeweiligen Richtlinie – Förderbedingungen ändern sich, und wir prüfen den Stand vor jedem Angebot erneut. Eine Förderberatung ersetzt dieser Text nicht.
Altstadt und Denkmalschutz
Darf ich in Hamburg überhaupt klinkern?
Hamburg schützt sein Stadtbild über drei Ebenen gleichzeitig: Denkmalschutz, Erhaltungsverordnungen und Gestaltungsverordnungen. Dazu kommt die Backsteinkarte der Stadt mit 4.264 kartierten Flächen – die ist keine Rechtsnorm, entscheidet aber im Förderverfahren mit.
16 soziale Erhaltungsgebiete liegen in fünf der sieben Bezirke – vier in Hamburg-Mitte, sechs in Altona, zwei in Eimsbüttel, drei in Hamburg-Nord und eines in Wandsbek; Bergedorf und Harburg haben keines. Dazu kommen rund sechzig städtebauliche Erhaltungsverordnungen über alle sieben Bezirke, darunter Jarrestadt, Dulsberg, Barmbek-Nord, Hamm und Horn sowie die Fritz-Schumacher-Siedlung in Langenhorn und die Steenkamp-Siedlung in Bahrenfeld. Der Denkmalschutz erfasst rund 13.000 Objekte.
Denkmalschutz gilt ohne Eintragung
Hamburg schützt seit 2013 kraft Gesetzes: Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 Denkmalschutzgesetz ist der Schutz nicht von der Eintragung in die Denkmalliste abhängig. Auch der Ensembleschutz greift, wenn das einzelne Haus selbst kein Denkmal ist. Genehmigungen erteilt das Denkmalschutzamt; nach zwei Monaten ohne Antwort gilt die Genehmigung als erteilt.
Auch der ausführende Betrieb haftet
§ 27 Abs. 1 Nr. 1 des Denkmalschutzgesetzes stellt nicht nur das Durchführen, sondern auch das „durchführen lassen“ ungenehmigter Maßnahmen unter Buße. Das ist einer der Gründe, warum wir die Genehmigungslage klären, bevor wir liefern – es ist auch unser Risiko.
Erhaltungsverordnung: Klinker ist zu erhalten
In den städtebaulichen Erhaltungsgebieten sind Vorhaben genehmigungspflichtig, auch wenn sie bauordnungsrechtlich genehmigungsfrei wären. Die Handreichung des Bezirksamts Hamburg-Nord formuliert es unmissverständlich: „Gründerzeitliche Schmuckfassaden und profilierte Klinkerfassaden sind grundsätzlich zu erhalten.“
Der Nachbar muss den Überbau dulden
Ein praktischer Punkt, der oft übersehen wird: Nach § 83b der Hamburgischen Bauordnung muss der Nachbar einen Überbau bis 0,25 Meter dulden, wenn er durch eine nachträgliche Dämmung entsteht. Angezeigt werden muss das einen Monat vorher. In der dichten Hamburger Bebauung ist das regelmäßig der Unterschied zwischen machbar und nicht machbar.
Wo wir ehrlich sein müssen
Zwei Dinge sagen wir hier deutlicher, als es uns nützt. Erstens: Die Backstein-Kataloge der Stadt dokumentieren durchweg geklebte Wärmedämmverbundsysteme mit Riemchen. Eine vorgehängte Konstruktion wie unsere kommt darin nicht vor – die Kataloge belegen also die gestalterische Akzeptanz der Riemchenoberfläche, nicht unser Konstruktionsprinzip. Zweitens: Ob eine Gestaltungsverordnung, die „nur Klinkersteine in Farbe und Format der ursprünglich vorhandenen“ verlangt, ein Riemchen einschließt, ist eine offene Auslegungsfrage; eine amtliche Klarstellung dazu gibt es nicht. Beides klären wir vor der Planung mit der zuständigen Stelle, statt es hier zu behaupten.
Außerhalb dieser Gebietskulissen ist eine Riemchenfassade in Hamburg gestalterisch unauffällig – die Stadt empfiehlt sie sogar. Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen schreibt zur energetischen Sanierung: „Bei Backsteinfassaden bietet sich eine stadtbildverträgliche Lösung durch zusätzliche Verkleidung mit Riemchen oder Vollziegeln an.“ Und in den amtlichen Metadaten zur Backsteinkarte wird als Ziel ausdrücklich die „Förderung einer Riemchenverkleidung durch Landesfördermittel“ genannt.
Technische Einordnung
Wetter, Untergrund, Aufbau
Die DWD-Station Hamburg-Fuhlsbüttel misst im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 770,5 Millimeter Niederschlag im Jahr. Hamburg-Altona kommt auf 791,5 mm, Wandsbek auf 821,1 mm, Volksdorf auf 823,9 mm, Bergedorf dagegen nur auf 727,9 mm – die Spannweite im Stadtgebiet liegt bei rund 730 bis 825 mm und steigt nach Nordosten an. Das sind rund 200 Millimeter mehr als in Berlin. Für die Zuordnung zu einer Schlagregenbeanspruchungsgruppe nach DIN 4108-3 ist die Karte der Norm maßgeblich, nicht die Niederschlagsmenge allein – deshalb nennen wir hier keine Gruppe, sondern legen sie am Objekt fest.
- Geeignete Untergründe
- Putz · altes Klinkerwerk · Hochlochziegel · Porenbeton · Holzständerwerk mit Konterlattung · Holzwerkstoff- und Zementfaserplatten · Metallständerwerk
- Zusatzdämmung
- 20 bis 160 mm, frei wählbar – zuzüglich Klinkerelement (35 oder 60 mm)
- Riemchenstärke
- 14 bis 22 mm, Standard 14 mm
- Fundament
- nicht erforderlich
- Bauzeit Einfamilienhaus
- 3 bis 5 Wochen
Kosten
Was kostet eine Isolierklinker-Fassade in Hamburg?
Einen Quadratmeterpreis von der Stange gibt es nicht, und wir nennen hier bewusst keinen. Der Preis entsteht aus drei Größen – und die kennen wir erst, wenn wir Ihr Gebäude gesehen haben.
Klinkerauswahl
Über 120 Sorten in acht Farbwelten. Format, Herstellungsart und Sonderformate wirken sich unterschiedlich auf den Preis aus.
Dämmstärke
Zwischen 20 und 160 Millimetern. Sie folgt aus dem Ziel-U-Wert und entscheidet damit auch über die Förderfähigkeit.
Das Gebäude selbst
Zustand des Untergrunds, Fensterlaibungen, Erker, Gauben, Sockel. Je gegliederter die Fassade, desto mehr Zuschnitt.
Ausführung
Montage über einen unserer Montagepartner oder Lieferung als Selbstbausatz. Beim Selbstbausatz beachten Sie bitte den Förderhinweis weiter oben.
Für ein belastbares Angebot brauchen wir die aktuellen Gebäudemaße. Planungsunterlagen als PDF oder DWG genügen; wenn nichts vorliegt, messen wir vor Ort auf.
Ablauf
Von der Anfrage bis zum Gerüstabbau
Sie schicken uns Gebäudemaße als PDF oder DWG. Liegt nichts vor, vereinbaren wir einen Aufmaßtermin in Hamburg.
Klinkersorte, Dämmstärke, Ziel-U-Wert. Auf Wunsch mit Musterfläche am Gebäude.
BEG-Antrag beim BAFA – vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Die Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss.
Die Elemente verlassen die Produktion fertig verklinkert. Auf der Baustelle wird ausgerichtet, verankert und verfugt.
Häufige Fragen
Fassadensanierung in Hamburg
Fördert Hamburg Klinkerriemchen wirklich eigens?
Ja. Die IFB Hamburg zahlt im Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ 43,40 €/m² für die Außendämmung und 50,00 €/m² zusätzlich für Backsteinfassaden – Klinkerriemchen sind dort ausdrücklich genannt (Ziffer 4.3.3). Beim Zuschlag für nachhaltige Dämmstoffe (Ziffer 4.3.2) nimmt die Richtlinie Klinkerriemchen zudem von der Zertifizierungspflicht aus, die dort für alle Schichten eines Wärmedämmverbundsystems gilt.
Bekomme ich IFB-Zuschuss und BEG-Förderung zusammen?
Grundsätzlich ja, beides ist kombinierbar. Überschreitet die Summe die zulässige Förderquote, werden die Landesmittel entsprechend gekürzt. Für den hydraulischen Abgleich und die Luftdichtheitsmessung ist die Kombination ausgeschlossen. Wir rechnen das vor dem Angebot durch.
Mein Haus ist ein Backsteinbau. Ist das ein Vorteil oder ein Problem?
Beides, je nach Lage. Fördertechnisch ist es ein Vorteil – dafür gibt es den Backsteinbaustein. Genehmigungsrechtlich kann es ein Problem sein: Das Denkmalschutzamt lehnt für Denkmäler und prägende Backsteinbauten eine außenliegende Dämmung ausdrücklich ab. Liegt Ihr Gebäude in der Backsteinkarte, ist das Verfahren „Qualitätssicherung Backstein“ verpflichtend; es klärt genau diese Frage, bevor gebaut wird.
Was ist, wenn die Fassade außen nicht gedämmt werden darf?
Dann fördert die IFB die Innendämmung mit 54,50 €/m², Zielwert U ≤ 0,45 W/(m²·K). Voraussetzung ist eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, dass die Fassade nicht überdämmt werden darf. Das ist dann allerdings nicht mehr unser System – wir sagen Ihnen das offen, statt Ihnen etwas zu verkaufen, das nicht genehmigt wird.
Muss mein Nachbar es dulden, wenn die Fassade dicker wird?
Bis 0,25 Meter ja, wenn der Überbau durch eine nachträgliche Dämmung entsteht – so steht es in § 83b der Hamburgischen Bauordnung. Angezeigt werden muss es einen Monat vorher. In der engen Hamburger Bebauung ist das oft der entscheidende Punkt.
Anfrage
Ihr Vorhaben in Hamburg
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Für ein Angebot genügen die Gebäudemaße – alles Weitere klären wir im Gespräch.
Isolierklinker Kess Zentralvertrieb Nord GmbH
Im Wiesengrund 15
31707 Bad Eilsen / Heeßen
05722 / 981591
info@kess-nord.de
Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr
Gefertigt wird in Bad Eilsen. Die Elemente kommen fertig verklinkert auf die Baustelle; Aufmaß und Montage planen wir als Termine.
Was wir für ein Angebot brauchen
- Anschrift des Objekts in Hamburg
- Gebäudemaße als PDF oder DWG, sonst Aufmaßtermin
- Baujahr und heutiger Fassadenaufbau
- Gewünschte Klinkerrichtung, falls schon klar
- Ob bereits ein BEG-Antrag läuft
Am schnellsten geht es über das Formular – dort können Sie die Unterlagen gleich anhängen. Lieber direkt? info@kess-nord.de
Anfrage für Hamburg
Mit Unterlagen wird aus einer Einschätzung ein Angebot.
Weitere Einsatzgebiete
Auch dort bauen wir
Quellen und Stand der Angaben
Alle ortsbezogenen Angaben auf dieser Seite wurden am 06.10.2026 geprüft. Förder- und Satzungsrecht ändert sich; maßgeblich ist immer die jeweils geltende Fassung bei der Stadt Hamburg beziehungsweise beim BAFA.
- IFB Hamburg: Wärmeschutz im Gebäudebestand
- IFB Hamburg: Förderrichtlinie Wärmeschutz im Gebäudebestand, gültig ab 01.08.2026 (PDF)
- IFB Hamburg: Qualitätssicherung Backstein
- IFB Hamburg: Energetische Modernisierung von Mietwohnungen (Mod. A)
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Backsteinfassaden, beB und Denkmalschutz
- Denkmalschutzamt Hamburg: Praxishilfe „Zum Umgang mit Backsteinbauten“ (PDF)
- Denkmalschutzgesetz Hamburg
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen: Soziale Erhaltungsverordnungen
- BEG-EM-Richtlinie vom 17.08.2026, BAnz AT 27.08.2026 B1 (PDF)
- Statistisches Bundesamt: Zensus 2022, Regionaltabelle Gebäude und Wohnungen (Hamburg, ARS 02)
- Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein: Bevölkerungsstand 31.12.2025
- DWD Climate Data Center, vieljährige Mittelwerte Niederschlag 1991–2020