Fundamentfreie Isolierklinker-Systeme · seit 1998 · Bad Eilsen 05722 / 981591  ·  info@kess-nord.de

Einsatzgebiet Berlin

Fassade dämmen und klinkern
in Berlin

Wir liefern und montieren fundamentfreie Isolierklinker-Elemente im gesamten Berliner Stadtgebiet. Gefertigt wird in Bad Eilsen, geliefert und montiert wird bundesweit – die Elemente kommen fertig verklinkert auf die Baustelle.

Kurz gesagt

Isolierklinker verbinden Wärmedämmung und Klinkerfassade in einem vorgefertigten Element. In Berlin wurden 65,5 % der Gebäude mit Wohnraum bis 1979 errichtet. Ein Landeszuschuss für die Fassade besteht derzeit nicht – es zählt die Bundesförderung BEG mit 15 % der förderfähigen Kosten. Wichtiger als die Förderfrage ist in Berlin die Genehmigungsfrage: In den 82 sozialen Erhaltungsgebieten ist eine vorgehängte Dämmfassade genehmigungspflichtig.

Der Bestand vor Ort

Warum sich eine Fassadendämmung in Berlin besonders lohnt

Berlin hat 338.663 Gebäude mit Wohnraum und 2.018.831 Wohnungen. Auffällig ist das Verhältnis: 15,2 % der Gebäude stammen aus der Zeit vor 1919, aber 25,8 % der Wohnungen. Das sind die gründerzeitlichen Mietshäuser – wenige Gebäude, viele Wohnungen, und fast durchweg Putzfassaden mit Gliederung.

Gebäude mit Wohnraum in Berlin nach Baujahr · 338.663 Gebäude insgesamt · Quelle: Zensus 2022, Stichtag 15.05.2022
Baujahr Anteil Typische Bauweise
vor 191915,2 %51.641 Gebäude, überwiegend Gründerzeit mit Putzfassade
1919–194924,5 %82.874 Gebäude – der größte einzelne Block
1950–19597,7 %25.912 Gebäude aus dem Wiederaufbau
1960–19699,6 %32.467 Gebäude, Zeilen- und Großsiedlungsbau
1970–19798,5 %28.826 Gebäude, noch ohne nennenswerte Dämmung
1980–19899,5 %32.013 Gebäude, erste Wärmeschutzverordnung greift
1990–199910,0 %33.973 Gebäude
2000–20097,5 %25.294 Gebäude
2010–20154,1 %13.932 Gebäude
ab 20163,5 %11.725 Gebäude

Die Jahrzehnte 1950 bis 1979 stellen zusammen 25,8 % des Bestands, der Block 1919 bis 1949 allein 24,5 %. Typische Untergründe sind Putz, Ziegelmauerwerk und – vor allem im Ostteil und in den westlichen Großsiedlungen – Betonfertigteile aus dem industriellen Wohnungsbau. Putz und Ziegel kommen für das System grundsätzlich in Frage; bei Plattenbauten hängt es an der Verankerung in der Tragschale, und das ist eine Frage für die Statik am Objekt, nicht für eine Ortsseite. Der Block vor 1919 ist der heikle: Dort steht die gegliederte Gründerzeitfassade, und dort greifen Milieuschutz und Denkmalrecht am häufigsten.

65,5 %

der 338.663 Gebäude mit Wohnraum in Berlin wurden bis 1979 errichtet – überwiegend vor der ersten Wärmeschutzverordnung. Das sind 221.720 Gebäude.

173.165

Gebäude mit genau einer Wohnung (Zensus 2022). Zusammen mit den 16.912 Zweifamilienhäusern sind das 56,1 % aller Berliner Gebäude mit Wohnraum – mehr, als das Bild der Mietshausstadt vermuten lässt.

2.018.831

Wohnungen im Stadtgebiet, verteilt auf 338.663 Gebäude mit Wohnraum (Zensus 2022). Einwohner: 3.700.577 zum 31.12.2025.

572 mm

Jahresniederschlag im Mittel 1991–2020, gemessen an der DWD-Station Berlin-Tempelhof.

Förderung

Welche Förderung gibt es in Berlin für eine Fassadendämmung?

In Berlin gibt es derzeit keinen Landeszuschuss für die Fassadendämmung. Das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ nimmt seit dem 19.12.2023 keine Anträge mehr an; die angekündigte Nachfolgeregelung ist bis heute nicht aufgelegt. Wir sagen das lieber deutlich, als eine Förderung anzudeuten, die es nicht gibt: Der größte Posten ist die Bundesförderung.

Programm Zuschuss Hinweis
BEG-Einzelmaßnahme (BAFA)15 % der förderfähigen Kostenbundesweite Grundförderung für die Dämmung der Außenwand
iSFP-Bonus5 Prozentpunkte, nur oberhalb von 30.000 €mit individuellem Sanierungsfahrplan und ab 30.000 € förderfähigem Investitionsvolumen. Die ersten 30.000 € bleiben bei 15 %
Höchstbetrag ohne iSFP30.000 € je Wohneinheitförderfähige Ausgaben für die erste Wohneinheit – höchstens 4.500 € Zuschuss
Höchstbetrag mit iSFP60.000 € je Wohneinheit15 % auf die ersten 30.000 €, 20 % auf die zweiten – höchstens 10.500 € Zuschuss
Land Berlin, Zuschuss Fassadebesteht nicht„Effiziente GebäudePLUS“ ist seit dem 19.12.2023 geschlossen, ein Nachfolger ist nicht aufgelegt
IBB Wohnraum ModernisierenDarlehen bis 100.000 € je Wohneinheitzinsgünstiger Kredit, auch für selbstnutzende Eigentümer; Antrag vor Vorhabenbeginn, mit Objekt- und Bonitätsprüfung
IBB CO₂-Sparende Gebäudezinsloses Darlehennur Mietwohngebäude ab drei Wohnungen, Gebäude älter als 20 Jahre. Wohnungseigentümergemeinschaften gehören nicht zu den Antragsberechtigten
IBB Energetische Gebäudesanierung – EinzelmaßnahmenKredit bis 120.000 € je Wohneinheitnur für Vermieter, Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, nicht für Selbstnutzer. Ergänzt einen bereits bewilligten BEG-Zuschuss (höchstens zwölf Monate alt), Außenwanddämmung ausdrücklich förderfähig, Zinsverbilligung bis 0,2 % auf den KfW-Satz. Für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus gibt es das Schwesterprogramm mit bis zu 150.000 €
§ 35c EStG statt Förderung20 % über drei Jahre, max. 40.000 €für selbstgenutztes Wohneigentum, Objekt älter als zehn Jahre. Nicht neben der BEG für dieselbe Maßnahme

In welcher Reihenfolge wird die Förderung in Berlin beantragt?

  1. Zuerst klären, ob das Gebäude in einem sozialen Erhaltungsgebiet liegt – das entscheidet über den zulässigen Dämmstandard und damit über die Förderfähigkeit. Die Straßenliste des Senats ist adressgenau.
  2. Energieeffizienz-Experten einbinden – bei der BEG ist das Pflicht, nicht Kür.
  3. Angebot einholen und einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der unter der aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der Förderzusage steht.
  4. Technische Projektbeschreibung (TPB) vom Fachunternehmen oder vom Energieeffizienz-Experten erstellen lassen. Die TPB-Nummer ist zwei Monate gültig und wird im Antrag abgefragt.
  5. Antrag im BAFA-Portal stellen – vor Vorhabenbeginn. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht die Planung.
  6. Im Erhaltungsgebiet parallel den Antrag beim Stadtentwicklungsamt des Bezirks stellen. Beides gehört zusammen: Die Fördermittel sind das Argument dafür, dass die bessere Dämmung genehmigungsfähig ist.
  7. Umsetzen, danach Verwendungsnachweis einreichen.

Der Berliner Zielkonflikt in einem Absatz. Die BEG fördert die Außenwand erst ab U ≤ 0,20 W/(m²·K). Der gesetzliche Mindeststandard für eine vorgesetzte Schale liegt dagegen bei U = 0,24. In den sozialen Erhaltungsgebieten ist nach der Verwaltungsvorschrift vom 07.04.2026 alles, was über den gesetzlichen Mindeststandard hinausgeht, nicht genehmigungsfähig – es sei denn, den Mietern entsteht dadurch keine höhere Belastung, „beispielsweise durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln“. Genau deshalb gehören Förderantrag und Genehmigungsantrag in Berlin zusammen gedacht und nicht nacheinander.

Was Sie sonst wissen sollten

  • Das Gebäude muss bei Antragstellung mindestens fünf Jahre alt sein.
  • Für die Außenwand gilt ein Höchstwert von U ≤ 0,20 W/(m²·K). Bei Baudenkmalen und besonders erhaltenswerter Bausubstanz sind 0,45 W/(m²·K) zulässig.
  • Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist verpflichtend.
  • Der Dämmstoff spielt für die BEG keine Rolle – die Richtlinie ist ausdrücklich technologieoffen und bewertet allein den erreichten U-Wert. Anders als in Hannover gibt es in Berlin kein Programm, das bestimmte Dämmstoffe ausschließt.
  • Kumulierung mit anderen öffentlichen Mitteln ist möglich, gedeckelt auf 60 % der geförderten Investitionsausgaben.
  • Für dieselbe Maßnahme lässt sich die BEG nicht mit der Steuerermäßigung nach § 35c EStG kombinieren.
  • Mindestinvestitionsvolumen 300 € brutto.

⚠ Förderangaben geprüft am 06.10.2026. Die BEG-Richtlinie ist am 17.08.2026 neu gefasst worden und wird seit dem 21.07.2026 angewendet, die Berliner Genehmigungskriterien für die Erhaltungsgebiete am 07.04.2026. Beides hat sich in diesem Jahr geändert – wir prüfen den Stand vor jedem Antrag neu und verlassen uns nicht auf diese Seite. In einzelnen Städtebaufördergebieten gibt es Gebietsfonds der Bezirke; die zielen aber auf Fassadengestaltung und kleinteilige Maßnahmen, nicht auf eine vollflächige Dämmung.

Selbstbausatz und Förderung schließen sich weitgehend aus. Die BEG-Förderung setzt die Ausführung durch ein Fachunternehmen samt Fachunternehmererklärung voraus. Wenn Förderung für Sie eine Rolle spielt, sprechen Sie uns darauf an, bevor Sie sich für den Selbstbausatz entscheiden.

Förderangaben geprüft am 06.10.2026. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt des Antrags geltende Fassung der jeweiligen Richtlinie – Förderbedingungen ändern sich, und wir prüfen den Stand vor jedem Angebot erneut. Eine Förderberatung ersetzt dieser Text nicht.

Altstadt und Denkmalschutz

Darf ich in Berlin überhaupt klinkern?

In Berlin ist nicht der Denkmalschutz die häufigste Hürde, sondern der Milieuschutz. 82 soziale Erhaltungsgebiete liegen in elf der zwölf Bezirke; darin wohnen 1.192.277 Menschen mit Hauptwohnsitz – rund 32 % der Stadt. Wer dort die Fassade anfasst, braucht eine Genehmigung, auch wenn er sonst keine bräuchte.

Betroffen sind unter anderem große Teile von Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf. Nur Marzahn-Hellersdorf hat kein soziales Erhaltungsgebiet. Die Gebiete sind nicht nach Stadtteilen abgegrenzt, sondern adressgenau – der Senat veröffentlicht dazu eine Straßenliste. Ob Ihr Haus betroffen ist, sehen wir vor der Planung nach; im Zweifel entscheidet die Hausnummer. 50,7 % der Wohnungen in diesen Gebieten stammen aus der Zeit vor 1919.

Genehmigungspflicht auch ohne Baugenehmigung

Eine vorgehängte Dämmfassade ist eine Änderung einer baulichen Anlage nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Sie ist im Erhaltungsgebiet genehmigungspflichtig, auch wenn sie bauordnungsrechtlich verfahrensfrei wäre – und auch bei selbstgenutztem Wohnungseigentum. Zuständig ist das Stadtentwicklungsamt des Bezirks.

Mindeststandard ja, mehr nur mit Begründung

Eine Dämmung auf gesetzlichem Mindestniveau ist nach § 172 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1a BauGB genehmigungsfähig. Alles darüber ist Ermessen – und wird nach der Verwaltungsvorschrift vom 07.04.2026 nur genehmigt, wenn den Mietern dadurch keine höhere Belastung entsteht. Fördermittel sind dabei ausdrücklich als Weg genannt.

Denkmalschutz kommt gegebenenfalls dazu

§ 11 Denkmalschutzgesetz Berlin verlangt eine Genehmigung für jede Veränderung des Erscheinungsbildes – und nach Absatz 2 auch für Veränderungen in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals. Untere Denkmalschutzbehörde ist das Bezirksamt, die Entscheidung ergeht im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt. Ordnungswidrigkeiten sind mit Geldbuße bis 500.000 € bewehrt.

Steuerlicher Ausgleich

Bei Baudenkmalen sind erhöhte Abschreibungen nach §§ 7i und 10f EStG möglich – bei Vermietung acht Jahre je bis zu 9 % und vier Jahre je bis zu 7 %, bei Selbstnutzung zehn Jahre je bis zu 9 %. § 7i Abs. 1 Satz 4 erfasst ausdrücklich auch Gebäude, die nur Teil eines geschützten Ensembles sind. Voraussetzung ist die vorherige Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt – die Genehmigung des Bezirks ersetzt sie nicht.

Wo wir ehrlich sein müssen

Zur Gründerzeitfassade sagen wir es deutlich, auch wenn es gegen uns spricht: Das Landesdenkmalamt hält in seinem Leitfaden „Denkmale & Energieeffizienz“ fest, dass Außendämmungen den reich gestalteten, stadtbildprägenden Gründerzeitbauten „im Regelfall nicht gerecht“ würden – an Brandwänden, ungestalteten Hofseiten und untergeordneten Fassaden ohne Denkmalwert dagegen durchaus in Frage kämen. Derselbe Leitfaden nennt die hinterlüftete Vorhangfassade ausdrücklich als bewährtes System und rät von diffusionsdichten Aufbauten ab. Wo die Grenze im Einzelfall liegt, entscheidet nicht diese Seite, sondern die Behörde – wir klären es vor der Planung mit Ihnen gemeinsam.

Außerhalb der Erhaltungsgebiete und ohne Denkmaleigenschaft greifen diese Regeln nicht, und dann ist eine vorgehängte Klinkerfassade in Berlin bauordnungsrechtlich unauffällig. Das betrifft einen großen Teil der Stadt – vor allem die Einfamilienhausgebiete am Rand, in denen 46 % der Berliner Wohngebietsfläche liegen. Örtliche Bauvorschriften können trotzdem in einzelnen Bebauungsplänen stehen; das prüfen wir vor der Planung mit.

Technische Einordnung

Wetter, Untergrund, Aufbau

Die DWD-Station Berlin-Tempelhof misst im Mittel der Jahre 1991 bis 2020 572,0 Millimeter Niederschlag im Jahr. Berlin-Dahlem kommt auf 582,3 mm, Berlin-Tegel auf 539,9 mm, Berlin-Zehlendorf auf 612,0 mm – die Spannweite im Stadtgebiet liegt bei rund 540 bis 610 mm. Das ist deutlich trockener als der deutsche Durchschnitt und rund 200 mm weniger als in Hamburg. Für die Zuordnung zu einer Schlagregenbeanspruchungsgruppe nach DIN 4108-3 ist allerdings die Karte der Norm maßgeblich, nicht die Niederschlagsmenge allein – deshalb nennen wir hier keine Gruppe, sondern legen sie am Objekt fest.

Geeignete Untergründe
Putz · altes Klinkerwerk · Hochlochziegel · Porenbeton · Holzständerwerk mit Konterlattung · Holzwerkstoff- und Zementfaserplatten · Metallständerwerk
Zusatzdämmung
20 bis 160 mm, frei wählbar – zuzüglich Klinkerelement (35 oder 60 mm)
Riemchenstärke
14 bis 22 mm, Standard 14 mm
Fundament
nicht erforderlich
Bauzeit Einfamilienhaus
3 bis 5 Wochen

Kosten

Was kostet eine Isolierklinker-Fassade in Berlin?

Einen Quadratmeterpreis von der Stange gibt es nicht, und wir nennen hier bewusst keinen. Der Preis entsteht aus drei Größen – und die kennen wir erst, wenn wir Ihr Gebäude gesehen haben.

Klinkerauswahl

Über 120 Sorten in acht Farbwelten. Format, Herstellungsart und Sonderformate wirken sich unterschiedlich auf den Preis aus.

Dämmstärke

Zwischen 20 und 160 Millimetern. Sie folgt aus dem Ziel-U-Wert und entscheidet damit auch über die Förderfähigkeit.

Das Gebäude selbst

Zustand des Untergrunds, Fensterlaibungen, Erker, Gauben, Sockel. Je gegliederter die Fassade, desto mehr Zuschnitt.

Ausführung

Montage über einen unserer Montagepartner oder Lieferung als Selbstbausatz. Beim Selbstbausatz beachten Sie bitte den Förderhinweis weiter oben.

Für ein belastbares Angebot brauchen wir die aktuellen Gebäudemaße. Planungs­unterlagen als PDF oder DWG genügen; wenn nichts vorliegt, messen wir vor Ort auf.

Ablauf

Von der Anfrage bis zum Gerüstabbau

01 Anfrage und Unterlagen

Sie schicken uns Gebäudemaße als PDF oder DWG. Liegt nichts vor, vereinbaren wir einen Aufmaßtermin in Berlin.

02 Planung und Bemusterung

Klinkersorte, Dämmstärke, Ziel-U-Wert. Auf Wunsch mit Musterfläche am Gebäude.

03 Förderung

BEG-Antrag beim BAFA – vor Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags. Die Reihenfolge entscheidet über den Zuschuss.

04 Fertigung und Montage

Die Elemente verlassen die Produktion fertig verklinkert. Auf der Baustelle wird ausgerichtet, verankert und verfugt.

Häufige Fragen

Fassadensanierung in Berlin

Gibt es in Berlin eine Landesförderung für die Fassadendämmung?

Nein. „Effiziente GebäudePLUS“ nimmt seit dem 19.12.2023 keine Anträge mehr an, und ein Nachfolgeprogramm ist bis heute nicht aufgelegt. Es zählt die Bundesförderung BEG mit 15 % der förderfähigen Kosten. Daneben gibt es Darlehen der IBB – „Wohnraum Modernisieren“ steht auch selbstnutzenden Eigentümern offen, „CO₂-Sparende Gebäude“ dagegen nur Mietwohngebäuden ab drei Wohnungen. Vermieter können einen bewilligten BEG-Zuschuss außerdem mit dem IBB-Kredit „Energetische Gebäudesanierung – Einzelmaßnahmen“ ergänzen, bis 120.000 € je Wohnung.

Mein Haus liegt im Milieuschutzgebiet. Ist eine Klinkerfassade dort möglich?

Es geht, aber es braucht eine Genehmigung des Bezirks – auch dann, wenn die Maßnahme sonst verfahrensfrei wäre. Eine Dämmung auf gesetzlichem Mindestniveau ist genehmigungsfähig. Wollen Sie besser dämmen, um die BEG-Förderung zu bekommen, müssen die Fördermittel die Mehrkosten auffangen, damit für die Mieter keine höhere Belastung entsteht. Das ist ausdrücklich vorgesehen, aber es will vorher gerechnet werden.

Woran erkenne ich, ob mein Haus im Milieuschutzgebiet liegt?

An der Adresse, nicht am Stadtteil. Der Senat veröffentlicht eine adressgenaue Straßenliste der 82 Gebiete. Wir sehen das vor der Planung nach – es lohnt sich, das zu wissen, bevor ein Angebot gerechnet wird.

Funktioniert Isolierklinker auch am Plattenbau?

Das hängt an der Verankerung in der Tragschale und lässt sich nicht vom Schreibtisch aus beantworten. Bei Gebäuden in Plattenbauweise klären wir die Befestigung mit einem Statiker am Objekt, bevor wir ein Angebot machen. Putz, Ziegelmauerwerk und älteres Klinkerwerk sind der unproblematische Fall.

Sie sitzen in Bad Eilsen. Wie läuft das über die Entfernung?

Die Elemente werden bei uns gefertigt und kommen fertig verklinkert auf die Baustelle – der Aufwand vor Ort ist Montage, nicht Handwerk am Stück. Aufmaß und Montage planen wir als Termine. Für ein erstes Angebot genügen Gebäudemaße als PDF oder DWG; dafür muss niemand anreisen.

Anfrage

Ihr Vorhaben in Berlin

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Für ein Angebot genügen die Gebäudemaße – alles Weitere klären wir im Gespräch.

Isolierklinker Kess Zentralvertrieb Nord GmbH
Im Wiesengrund 15
31707 Bad Eilsen / Heeßen

05722 / 981591
info@kess-nord.de
Mo–Fr 8:00–16:00 Uhr

Berlin liegt außerhalb unseres Tagesradius. Aufmaß, Lieferung und Montage planen wir deshalb als Termin, nicht als Stippvisite.

Was wir für ein Angebot brauchen

  • Anschrift des Objekts in Berlin
  • Gebäudemaße als PDF oder DWG, sonst Aufmaßtermin
  • Baujahr und heutiger Fassadenaufbau
  • Gewünschte Klinkerrichtung, falls schon klar
  • Ob bereits ein BEG-Antrag läuft

Am schnellsten geht es über das Formular – dort können Sie die Unterlagen gleich anhängen. Lieber direkt? info@kess-nord.de

Anfrage für Berlin

Mit Unterlagen wird aus einer Einschätzung ein Angebot.

Grundriss, Ansichten oder Fotos der Fassade – als PDF, DWG, DXF, Bild, Word-, Excel-Datei oder ZIP. Bis zu fünf Dateien, je höchstens 15 MB. Mit Unterlagen wird aus einer Einschätzung ein Angebot.

* Pflichtfeld. Wir melden uns werktags innerhalb von zwei Arbeitstagen.

Weitere Einsatzgebiete

Auch dort bauen wir

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