Förderung
Welche Förderung gibt es in Münster für eine Fassadendämmung?
Münster fördert die Außenwanddämmung nach Quadratmetern, nicht nach Prozenten. Das städtische Geld kommt oben auf die Bundesförderung – aber für 2026 ist die Antragsfrist bereits abgelaufen.
| Programm |
Zuschuss |
Hinweis |
| BEG-Einzelmaßnahme (BAFA) | 15 % der förderfähigen Kosten | bundesweite Grundförderung für die Dämmung der Außenwand; förderfähig sind höchstens 30.000 € je Wohneinheit, mit Sanierungsfahrplan 60.000 € und 20 % auf den Teil oberhalb von 30.000 € |
| Stadt Münster, Außenwanddämmung | 30 €/m² bei U ≤ 0,20 W/(m²·K) | je Quadratmeter gedämmter Bauteilfläche |
| Stadt Münster, bessere Dämmung | 40 €/m² bei U ≤ 0,16 W/(m²·K) | derselbe Baustein, höhere Anforderung – der Aufschlag lohnt sich meist schon bei geringer Mehrdämmung |
| Bonus ganzheitliche Dämmung | 750 € (EFH) / 1.250 € (MFH) | wenn drei Bauteile zusammen gedämmt werden |
| Begleitung des Förderantrags | 250 € pauschal | Antrag und Nachweis müssen ohnehin von einer gelisteten Energieeffizienz-Fachkraft ausgefüllt werden |
In welcher Reihenfolge wird die Förderung in Münster beantragt?
- Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) oder einen Energieberatungsbericht nach BAFA-Kriterien erstellen lassen. Ohne eines von beiden gibt es die städtische Förderung nicht.
- Antragsformular gemeinsam mit einer gelisteten Energieeffizienz-Fachkraft ausfüllen, dazu Bauteilnachweis (U-Wert-Berechnung) und ausführlichen Kostenvoranschlag.
- Antrag im Original beim Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung einreichen, Bahnhofstraße 8–10.
- Bewilligung abwarten. Erst danach darf die Maßnahme beginnen – ein vorzeitiger Beginn schließt die Förderung aus.
- BEG-Antrag beim BAFA läuft daneben und lässt sich mit der städtischen Förderung kombinieren.
Achtung, Frist für 2026 abgelaufen. Für 2026 standen 2,3 Millionen Euro bereit, rund 2,2 Millionen davon waren bereits beantragt; die Antragsfrist endete am 30. Juli 2026. Für 2027 kündigt die Stadt wieder rund 2,3 Millionen Euro und eine überarbeitete, vereinfachte Richtlinie an; den Start der Antragstellung gibt sie gesondert bekannt. Wer die Fassade fördern lassen will, braucht den Sanierungsfahrplan im Frühjahr – nicht im Sommer. Geprüft am 06.10.2026.
Was Sie sonst wissen sollten
- Das Wohngebäude muss vor 2002 errichtet worden sein.
- Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) oder ein Energieberatungsbericht muss vorliegen.
- Höchstförderung 20.000 € für ein Ein- oder Zweifamilienhaus, 40.000 € für ein Mehrfamilienhaus; insgesamt höchstens 250.000 € je Antragstellendem und Jahr.
- Das Mindestfördervolumen beträgt 500 €.
- Nicht gefördert werden Maßnahmen, die vor der Bewilligung begonnen wurden, sowie gewerblich genutzte Gebäude oder Gebäudeteile.
- Die Mittel lassen sich zusätzlich zu BAFA, KfW und progres.NRW beantragen.
Anders als in Minden gibt es in Münster keine Sperre für die Fassade im Sanierungsgebiet – wohl aber die Regel, dass Maßnahmen ausgeschlossen sind, „denen planungs- und baurechtliche Belange entgegenstehen“. In der Altstadt und in Bereichen mit Gestaltungssatzung ist das vor der Planung mit der Stadt zu klären, nicht danach.
Selbstbausatz und Förderung schließen sich weitgehend aus. Die BEG-Förderung setzt die Ausführung durch ein Fachunternehmen samt Fachunternehmererklärung voraus. Und die Stadt Münster verlangt, dass Antrag und Verwendungsnachweis von einer gelisteten Energieeffizienz-Fachkraft ausgefüllt werden, dazu einen Kostenvoranschlag eines Architektur- oder Ingenieurbüros. Wenn Förderung für Sie eine Rolle spielt, sprechen Sie uns darauf an, bevor Sie sich für den Selbstbausatz entscheiden.
Förderangaben geprüft am 06.10.2026. Maßgeblich ist immer die zum Zeitpunkt des
Antrags geltende Fassung der jeweiligen Richtlinie – Förderbedingungen
ändern sich, und wir prüfen den Stand vor jedem Angebot erneut. Eine
Förderberatung ersetzt dieser Text nicht.